Buchhaltung outsourcen oder selbst machen? Kosten, Vor- & Nachteile im Vergleich
1. Einführung
Die Buchhaltung gehört zu den wichtigsten, aber auch zeitintensivsten Aufgaben in einem Unternehmen. Sie muss nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch verlässliche Zahlen liefern, auf deren Basis geschäftliche Entscheidungen getroffen werden.
Doch lohnt es sich, die Buchhaltung selbst zu machen – oder ist es wirtschaftlicher, sie an externe Dienstleister auszulagern? In diesem Artikel vergleichen wir die Vor- und Nachteile beider Optionen und geben eine Entscheidungshilfe für Unternehmer.
2. Buchhaltung selbst machen – was spricht dafür und dagegen?
Vorteile der internen Buchhaltung:
✔ Volle Kontrolle: Alle Buchhaltungsprozesse bleiben im Unternehmen, was Transparenz schafft.
✔ Direkte Kommunikation: Abstimmungen innerhalb des Teams sind einfacher und schneller.
✔ Keine externen Dienstleister: Es fallen keine Kosten für externe Buchhaltungsservices an.
Nachteile der internen Buchhaltung:
❌ Hoher Zeitaufwand: Unternehmer oder Mitarbeiter müssen sich intensiv mit Buchhaltungsthemen beschäftigen.
❌ Fehleranfälligkeit: Ohne tiefgehendes Fachwissen besteht die Gefahr von Fehlern, die steuerliche oder finanzielle Folgen haben können.
❌ Kosten für Software & Schulungen: Moderne Buchhaltungssoftware ist notwendig und oft kostenintensiv. Zudem müssen Mitarbeiter regelmäßig geschult werden.
3. Buchhaltung auslagern – welche Vorteile bietet das?
Vorteile des Outsourcings:
✔ Fachliche Expertise: Ein externer Dienstleister bringt umfassendes Fachwissen mit und kennt aktuelle gesetzliche Vorgaben.
✔ Zeitersparnis: Unternehmer können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.
✔ Flexibilität & Skalierbarkeit: Leistungen können an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden.
✔ Kein zusätzlicher Schulungsaufwand: Der Dienstleister bleibt stets auf dem neuesten Stand.
Nachteile des Outsourcings:
❌ Geringere Kontrolle: Prozesse laufen extern ab, was Vertrauen in den Dienstleister erfordert.
❌ Laufende Kosten: Die Buchhaltungsleistungen müssen regelmäßig bezahlt werden, wobei sich diese durch effizientere Prozesse oft amortisieren.
4. Kostenvergleich: Inhouse vs. Outsourcing
Die tatsächlichen Kosten hängen von der Unternehmensgröße und den Anforderungen ab. Hier ein Beispiel:
Kostenfaktor |
Interne Buchhaltung (monatlich) |
Externe Buchhaltung (monatlich) |
Gehalt Buchhalter (VZ) | 4.000 € | - - - |
Arbeitgeberanteil Sozialversicherungen (Ø 21%) | 840 € | - - - |
Effizienzverluste | 500 – 1.000 € | - - - |
Krankheitstage (Ø 15,1 Tage/Jahr) | 239 € | - - - |
Urlaubstage (Ø 34 Tage/Jahr) | 539 € | - - - |
Gesamtkosten | 6.118 – 6.618 € | Individuell (je nach Tarif) |
👉 Fazit: Besonders für kleinere Unternehmen kann das Outsourcing oft kosteneffizienter sein als eine eigene Buchhaltungsabteilung.
5. Für wen eignet sich welche Lösung?
✅ Start-ups & kleine Unternehmen:
Meist lohnt sich Outsourcing, da eine feste Buchhaltungskraft teuer ist.
✅ Mittelständische Unternehmen:
Eine Mischung aus interner Buchhaltung & Outsourcing kann sinnvoll sein.
✅ Großunternehmen:
Oft ist eine eigene Buchhaltungsabteilung wirtschaftlicher.
6. Fazit & Empfehlung
Die Entscheidung hängt von der Unternehmensgröße, den internen Kapazitäten und der finanziellen Planung ab. Wer auf Effizienz, Fachwissen und Kostensicherheit setzt, für den kann Outsourcing eine sinnvolle Lösung sein.
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7. Quellen & weiterführende Informationen
📌 Bundesagentur für Arbeit: Durchschnittliche Gehälter für Buchhaltungsfachkräfte (Quelle)
📌 Statistisches Bundesamt (Destatis): Durchschnittliche Krankheitstage in Deutschland (Quelle)
📌 IHK Deutschland: Arbeitgeberkosten & Sozialversicherungsbeiträge (Quelle)
📌 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Effizienzsteigerung durch Outsourcing (Quelle)
Haftungsausschluss
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder die zuständigen Behörden.